Newsletter Dezember 2024

Inhaltsverzeichnis

 

Einreichen Steuern 2023: Fristen beachten!

Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2023 läuft per Ende Dezember 2024 ab. Wenn Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen 2023 noch nicht eingereicht haben, bitten wir Sie, dies baldmöglichst zu erledigen, um uns die Koordination der Arbeiten zu erleichtern sowie unangenehme finanzielle Konsequenzen (Mahngebühren) zu verhindern. Danke für die Mithilfe.

 

Bewirtschafterwechsel

Wechselt der Bewirtschafter des Betriebes auf das Folgejahr muss bis spätestens am 31.12. der Betriebsleiterwechsel dem zuständigen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. So kann ein reibungsloser Übergang gewährt werden. 

 

Link Bewirtschafterwechsel Luzern: Online-Formular Bewirtschafterwechsel

 

Lohnmeldungen

Bis Ende Januar müssen die Lohnmeldungen jeweils gemacht werden. Es empfiehlt sich gleich auch die Lohnausweise für die Angestellten zu erstellen. Zu beachten ist, dass der Bruttolohn gemeldet werden muss und nicht der Nettolohn, der ausbezahlt wird. 
 

Unterlagen und Links zur Lohnmeldung finden Sie unter folgenden Link: Lohnbeiträge


Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

Tarife und Beitragsrechner 2025 Agrisano

Die Beiträge an die berufliche Vorsorge ändern sich je nach Alter, Versicherungsplan oder AHV-Lohn. Die agrisano bietet auf ihrer Homepage einen Beitragsrechner für die berufliche Vorsorge sowie eine Übersicht zu den möglichen Versicherungsplänen an. Die Unterlagen für das Jahr 2025 stehen bald bereit. 

 

Link Tarife und Beitragsrechner agrisano Tarife und Beitragsrechner - Agrisano - Schweizer Bauernverband

 

Maximale Beiträge an Säule 3a

Aktuell bietet sich die letzte Gelegenheit Einzahlungen in die Säule 3a fürs Jahr 2024 zu tätigen. In die Säule 3a können im Jahr 2024 maximal folgende Beiträge einbezahlt werden:

  • Sofern ein Anschluss an die 2. Säule besteht: CHF 7'056.-
  • Ohne Anschluss an die 2. Säule: 20 % des steuerbaren Erwerbseinkommens, max. CHF 35'280.-

Für das Jahr 2025 steigt der Maximalbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a auf CHF 7'258.- (mit Pensionskasse) und bei 20% des Erwerbseinkommen max. CHF 36’288.- (ohne Pensionskasse).

 

Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a

Ab dem 1. Januar 2025 werden in der Schweiz nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich sein. Diese Neuerung erlaubt es, Beitragslücken der letzten zehn Jahre auszugleichen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Einkäufe sind nur für Jahre mit AHV-pflichtigem Einkommen in der Schweiz zulässig (im aktuellen Jahr und im Jahr, für welches man Einkäufe im Nachhinein tätigen will). 
  • Der maximale jährliche Einkauf ist auf den "kleinen Beitrag" begrenzt (CHF 7'258 Franken für 2025).
  • Einkäufe sind erst möglich, nachdem im aktuellen Jahr der maximale Beitrag eingezahlt wurde.
  • Einkäufe sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. 
  • Diese Einkäufe sind erst ab Inkrafttreten der Vorlage möglich. Konkret: Es können erstmals im Steuerjahr 2026 rückwirkend fürs 2025 Einkäufe gemacht werden. Die Einkäufe sind maximal 10 Jahre rückwirkend möglich. 

 

Termine Generalversammlung und Buchhaltertagung

Reservieren Sie sich den Mittwoch, 2. April 2025. Am Vormittag findet die Generalversammlung und am Nachmittag die Buchhaltertagung statt.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2025.

 

Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
info@atsursee.ch - www.atsursee.ch