Newsletter Oktober 2024

Inhaltsverzeichnis

 

Einreichen Steuern 2023: Fristen beachten!

Die zweite Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2023 läuft per Ende Dezember 2024 ab. Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen des Buchhaltungsjahres 2023 baldmöglichst einzureichen, um uns die Koordination der Arbeiten bis Ende Jahr zu erleichtern sowie unangenehme finanzielle Konsequenzen (Mahngebühren) zu verhindern. Danke für die Mithilfe.

 

Einzahlung 2. und 3. Säule

Wenn es die Liquidität zulässt, empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der Steuerfolgen. Folgende Vorteile zeichnen sich für Selbständigerwerbende ab:

  • Höhere Steuerabzüge
  • Schonung des Abschreibungspotenzials
  • Aufstockung des Pensionsguthabens
  • Bessere Versicherungsleistung (2. Säule)

In die Säule 3a können im Jahr 2024 maximal folgende Beiträge einbezahlt werden:

  • Sofern ein Anschluss an die 2. Säule besteht: CHF 7'056.00
  • Ohne Anschluss an die 2. Säule: 20 % des steuerbaren Erwerbseinkommens, max. CHF 35'280.00

Die Marktpreise bei landwirtschaftlichen Produkten sind teilweise grossen Schwankungen ausgesetzt und so konnten im Jahr 2024 vor allem Schweinehalter von den hohen Marktpreisen profitieren. Neben den ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können je nach Situation zusätzlich noch Einkäufe getätigt werden (einkommensabhängig). Im Jahr 2024 kann es sich gerade bei Schweinehaltern lohnen, Einkäufe in die zweite Säule zu tätigen. Wir empfehlen bei potenziellen Einkäufen vorgängig eine Einkaufsberechnung bei der Vorsorgeeinrichtung zu machen. Bei der Agrisano ist die vorgängige Einkaufsberechnung zwingend. Anträge betreffend 2. Säule bei der Agrisano müssen frühzeitig (Mitte November) eingereicht werden.

Zu beachten ist, dass die Einzahlungen bis Mitte Dezember getätigt werden müssen, damit diese noch steuerlich in Abzug gebracht werden können. 

 

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich direkt an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

Steuergesetzrevision - Tiefere Besteuerung bei Kapitalleistungen aus Vorsorge ab 2025

Mit der Annahme der Steuergesetzrevision des Kantons Luzern am 22. September 2024 werden Kapitalleistungen aus Versicherungen und Vorsorge tiefer besteuert. Die erste Senkung des Tarifs folgt auf den 1.1.2025 und die zweite Senkung auf den 1.1.2028. Je nach Höhe des Kapitals in der Vorsorgeeinrichtung und der bisherigen Planung zur Auflösung einzelner Konti, kann es Sinn machen mit Bezügen im Jahr 2024 noch zu warten und diese in das Jahr 2025 zu verschieben. 

 

Prämienverbilligung

Der Termin zum Einreichen der Prämienverbilligung 2025 ist kantonal unterschiedlich. Beachten Sie die folgenden Termine der jeweiligen Kantone:
 

Kanton Luzern:31.10.2024weitere Infos
Kanton Aargau:31.12.2024weitere Infos
Kanton Zug:30.04.2025weitere Infos


Lehrlinge, welche die Ausbildung beendet haben, können in den meisten Fällen von der Prämienverbilligung profitieren.

 

Neue Mitarbeiterinnen

 

Julia Mauch
Bereits seit dem 1. März 2024 wird das Team der AGRO-Treuhand von Julia Mauch als Mandatsleiterin und Beraterin in einem 90% Pensum ergänzt. Julia Mauch ist 26 Jahre alt, auf dem elterlichen Landwirtschaftsbetrieb in Schmiedrued aufgewachsen und wohnt in Triengen. Die gelernte Lebensmitteltechnologin EFZ und Landwirtin EFZ hat die Weiterbildung zur Agrotechnikerin HF am Schluechthof im Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. Als Sachbearbeiterin Bewertung und Recht bei Agriexpert, Schweizer Bauernverband Brugg bringt sie wertvolle Erfahrungen mit. Wir wünschen Julia weiterhin viel Freude bei Ihrer Tätigkeit.

 

Seline Leisibach
Seline Leisibach ist 24-jährig und in Retschwil auf dem elterlichen Bauernhof aufgewachsen. Seline absolvierte die Bäuerinnenschule an der Liebegg. Vorher hat sie die Lehre als Kauffrau bei der Gemeinde Römerswil erfolgreich abgeschlossen. Seline ist am 1. Juli in einem 60% Pensum als Mandatsleiterin gestartet und sie arbeitet nebenbei tatkräftig auf dem elterlichen Betrieb mit. Wir wünschen Seline weiterhin viel Freude bei der AGRO-Treuhand. 

 

Sonja Fischer Tschopp
Seit dem 1. Juli 2024 wird das Team der AGRO-Treuhand von Sonja Fischer Tschopp unterstützt. Sonja ist 45-jährig und wohnt mit ihrer Familie in Sursee. Sie ist gelernte Kauffrau und hat ein Studium in Wirtschaftsinformatik. Sonja bringt interessante Erfahrungen aus der Bankbranche und der Landwirtschaft mit und setzt Ihre Fähigkeiten in einem 40% Pensum im Sekretariat der AGRO-Treuhand ein. Wir wünschen Sonja weiterhin viel Freude bei Ihrer Tätigkeit.

 

Beratung und Schatzung

Die Herbst- und Winterzeit nehmen viele Betriebsleiterfamilien als Anlass für einen Rück- und Ausblick. Wie sind wir unterwegs? Welche Projekte stehen an? Wo besteht Handlungsbedarf? Mit unserer Buchhaltung leisten wir einen wichtigen Teil zur Klärung dieser Fragen. Mit unseren kundenindividuellen Beratungsangeboten unterstützen wir Sie gerne in diesem Prozess. Auch Schatzungen von Ihrem Landwirtschaftsbetrieb werden durch unser Team durchgeführt. Erfahren Sie auf unserer Webseite mehr über die Dienstleistungsangebote der AGRO-Treuhand Sursee. Wir freuen uns auf Sie! 

 

Fristen bei Einsprache auf Veranlagungsverfügung beachten

Veranlagungsverfügungen mit Einspracherecht der jeweiligen Steuerperioden werden von der Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen per Post zugeschickt. Die Einsprachefrist beträgt jeweils 30 Tage. Beachten Sie bei der Einsprachefrist folgendes: Die Briefe werden mit A+ versendet und nachdatiert. Für die Einsprachefrist ist jeweils das Zustelldatum des Briefes (mit A+ rückverfolgbar) und nicht das Datum auf der Veranlagungsverfügung entscheidend. Oftmals ist das Datum auf der Veranlagungsverfügung wenige Tage später, als das effektive Zustelldatum. Melden Sie sich also rechtzeitig bei Ihrer Mandatsleiterin oder Ihrem Mandatsleiter, wenn Sie die Veranlagung erhalten. 

 

Datenschutzgesetz und der elektronische Versand

Seit dem 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt unter anderem den Umgang mit Personendaten. Durch unsere treuhänderische Dienstleistung sind wir automatisch in Besitz von Personendaten und bearbeiten diese. Die AGRO-Treuhand Sursee hat die nötigen Anpassungen an den Datenschutz-Richtlinien vorgenommen und unsere Kunden darüber informiert. Des Weiteren bietet die AGRO-Treuhand seit dem Herbst 2023 die Möglichkeit, die Buchhaltung- und Steuerunterlagen auf elektronischem Weg zu übermitteln. Machen Sie davon Gebrauch, melden Sie sich bei Ihrem/er Mandatsleiter/in, damit Sie Ihren persönlichen Zugang erhalten. Auf Wunsch wird natürlich der Versand per Post im bewährten Ordner beibehalten. 

 

Termine

Die Generalversammlung der AGRO-Treuhand und die traditionelle Buchhaltertagung wird im Jahr 2025 wiederum gemeinsam durchgeführt. Reservieren Sie sich den Mittwoch, 2. April 2025. Am Vormittag findet die Generalversammlung und am Nachmittag die Buchhaltertagung statt. 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen goldigen Herbst mit bester Gesundheit!

 

Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
info@atsursee.ch - www.atsursee.ch