Wenn es die Liquidität zulässt, empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der Steuerfolgen. Folgende Vorteile zeichnen sich für Selbständigerwerbende ab:
- Höhere Steuerabzüge
- Schonung des Abschreibungspotenzials
- Aufstockung des Pensionsguthabens
- Bessere Versicherungsleistung (2. Säule)
In die Säule 3a können im Jahr 2024 maximal folgende Beiträge einbezahlt werden:
- Sofern ein Anschluss an die 2. Säule besteht: CHF 7'056.00
- Ohne Anschluss an die 2. Säule: 20 % des steuerbaren Erwerbseinkommens, max. CHF 35'280.00
Die Marktpreise bei landwirtschaftlichen Produkten sind teilweise grossen Schwankungen ausgesetzt und so konnten im Jahr 2024 vor allem Schweinehalter von den hohen Marktpreisen profitieren. Neben den ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können je nach Situation zusätzlich noch Einkäufe getätigt werden (einkommensabhängig). Im Jahr 2024 kann es sich gerade bei Schweinehaltern lohnen, Einkäufe in die zweite Säule zu tätigen. Wir empfehlen bei potenziellen Einkäufen vorgängig eine Einkaufsberechnung bei der Vorsorgeeinrichtung zu machen. Bei der Agrisano ist die vorgängige Einkaufsberechnung zwingend. Anträge betreffend 2. Säule bei der Agrisano müssen frühzeitig (Mitte November) eingereicht werden.
Zu beachten ist, dass die Einzahlungen bis Mitte Dezember getätigt werden müssen, damit diese noch steuerlich in Abzug gebracht werden können.
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich direkt an Ihre/n Mandatsleiter/in.